Was ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz?

Im Juli 2026 beschloss der Deutsche Bundestag das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz mit dem Ziel die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu stabilisieren und einen weiteren Anstieg der Beitragssätze zu bremsen. Hintergrund ist eine strukturelle Finanzierungslücke von bis zu 40 Milliarden Euro bis zum Jahr 2030.
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat tiefgreifende Eingriffe in unser Gesundheitssystem zur Folge, die sowohl die ambulante als auch die stationäre Versorgung betreffen. Allein im Jahr 2027 sollen rund drei Milliarden Euro eingespart werden, ab 2030 sollen es rund fünf Milliarden jährlich sein. Unter anderem sollen die Ausgabensteigerungen im Gesundheitswesen begrenzt, die Vergütungen stärker an der Einnahmenentwicklung der Krankenkassen ausgerichtet und die Verwaltungskosten der Krankenkassen gedeckelt werden.
Zwar sollen durch das Gesetz gesetzlich Versicherte vor höheren Beiträgen geschützt werden, die Finanzierung wird aber teilweise durch höhere Eigenbeteiligung und Einschränkungen bei Gesundheitsleistungen erreicht. So müssen Versicherte künftig bei bestimmten Leistungen und Arzneimitteln höhere Zuzahlungen leisten, das Krankengeld und die Familienversicherung werden eingeschränkt und es wird erwartet, dass sich die Verfügbarkeit und Qualität der medizinischen Versorgung aufgrund der veränderten Vergütung von Gesundheitsleistungen nachteilig entwickelt. Vor allem die ambulante psychotherapeutische Versorgung ist gefährdet.
Was bedeutet das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz für die Ergo- und Physiotherapie?

Für die Heilmittelerbringer hat das Gesetz vor allem Veränderungen bei der Vergütungsentwicklung zur Folge. Ab 2027 werden Vergütungssteigerungen stärker an die Entwicklung der beitragspflichtigen Einkommen in der Gesetzlichen Krankenversicherung gekoppelt. In den Jahren 2027 bis 2029 liegt die Obergrenze zusätzlich jeweils einen Prozentpunkt darunter. Für therapeutische Praxen könnte das bedeuten, dass Personal-, Energie- und Betriebskosten schneller ansteigen als die Vergütung und somit ihre Einnahmen. Sollten die Einnahmen der Praxen dauerhaft hinter der Kostenentwicklung zurückbleiben, könnte es schwieriger werden, Mitarbeitende angemessen zu bezahlen, Fachkräfte zu gewinnen und Praxisstandorte wirtschaftlich zu betreiben. Langfristig könnte dies auch die Versorgungssituation für Patient:innen verschärfen.
Was können wir jetzt tun?
- Berufsverbände unterstützen und sich aktiv beteiligen. An Umfragen teilnehmen, Stellungnahmen unterstützen, Veranstaltungen besuchen und gegebenenfalls selbst in regionalen Strukturen aktiv werden.
- Abgeordnete im eigenen Wahlkreis kontaktieren und auf die Situation der Heilmittelerbringer aufmerksam machen und mit konkreten Zahlen aus der eigenen Praxis argumentieren, sowie die konkreten Auswirkungen auf den Praxisalltag schildern.
- Wartelisten und Versorgungslücken dokumentieren.
- Patient:innen sachlich über mögliche Folgen informieren, sie können eine wichtige Stimme sein.
- Öffentlichkeit herstellen. Praxen können über ihre Homepage, über Social Media oder über lokale Medien darüber informieren, was die gesetzlichen Änderungen konkret bedeuten.
Helena Pott, pädagogische Mitarbeiterin
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